NEUBauherrenmodelle:
Solide Kapitalanlage und sicherer Vermögensaufbau.
Seit 2009 gibt es zusätzlich zum klassischen Bauherrenmodell ein neues Beteiligungsmodell – das Neubauherrenmodell. Bei dieser Veranlagungsform werden unter gewissen Voraussetzungen Abbruch/Neubau-Objekte nach dem Wohnhaussanierungsgesetz gefördert. Neben optimaler Grundrissplanung und energieeffizienter Bauweise profitiert der Investor von Landesförderungen sowie beschleunigten Abschreibungsmöglichkeiten.
VORTEILE für INVESTOREN
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Sicherheit durch persönliche Grundbucheintragung
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Inflationsschutz durch indexierte Mieteinnahmen
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Förderung - Landesdarlehen mit garantiertem 1% Fixzinssatz auf 20 Jahre
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Beschleunigte Abschreibung - 1/15 – AfA für Bau- und Baunebenkosten
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Berechtigung zum Vorsteuerabzug durch Unternehmereigenschaft
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Vermietungsgemeinschaft - Vermietungssicherheit durch gemeinsame Vermietung (Mietenpool) und günstige Mieten während der Förderungsdauer
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Neue Bausubstanz - dadurch optimale Grundrisse möglich
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Niedrige Betriebskosten durch energieeffiziente Bauweise
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Arbeitsfreies Zusatzeinkommen
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Professionelles Immobilienmanagement - Verwaltung und Bewirtschaftung durch Fachleute