Der Gewinnfreibetrag steht vor dem Aus.
Letztmalig nutzen im Jahr 2026 mit der IFA AG | 6% Nachhaltigkeitsanleihe
Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 2027 der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (§10 EStG) ausgesetzt wird. Damit können begünstigte Wertpapiere vorerst nur noch in diesem Steuerjahr zur Deckung des Gewinnfreibetrags genutzt werden.
Mit der Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags für das Jahr 2026 nach §10 EStG kann die Rendite steuerlich optimiert werden. Dies ist besonders für Unternehmer:innen und Freiberufler:innen mit betrieblichen Einkünften relevant, denn diese haben somit 2026 letztmalig die Möglichkeit, mit Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags ihre persönliche Steuerbelastung zu reduzieren. Der mögliche steuerliche Benefit entspricht, linear auf die Laufzeit, einem positiven Cash-Effekt nach Steuern von rund 10,2% p.a. Zusammen mit dem Fixzins von 6% p.a. ergibt sich damit ein kombinierter Effekt von rund 16% p.a.!
6% Fixzins plus steuerlicher Effekt
Mit der IFA AG | 6 % Nachhaltigkeitsanleihe 2026 - 2031 (2032) investieren Sie in eine Anleihe mit einem Fixzins von 6% p.a. Bei einer Investition von über 41.450 Euro kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag - abhängig von der individuellen Gewinn- und Steuersituation - vollständig ausgeschöpft werden. (Abhängig von individueller Gewinn-/ Steuersituation, Abstimmung mit der Steuerberatung erforderlich).
Bei einer Zeichnung bis 15. Dezember 2026 können Sie den diesjährigen Gewinnfreibetrag gezielt für das Steuerjahr 2026 nutzen. Wir empfehlen, jetzt mit Ihrer Steuerberatung zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Gewinnfreibetrag für Sie im Jahr 2026 relevant ist.