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Steueroptimiert ins Jahr 2025 starten!

Das neue Jahr 2025 bietet bereits in den ersten Wochen die Möglichkeit, mit durchdachten Investments die persönliche Steuerlast im Jahr 2025 zu minimieren. Dabei gilt es beim Gewinnfreibetrag, den angeführten Stichtag zu beachten!

 

Gewinnfreibetrag 2025 - Für Investments bis 14. Februar 2025

Die IFA AG | 6,5% Nachhaltigkeitsanleihe 2024-2029 (ISIN AT0000A3F3C6) ermöglicht es, bereits jetzt den Gewinnfreibetrag 2025 nach §10 EStG zu nutzen und von einer verkürzten Restlaufzeit bis Februar 2029 zu profitieren. Mit dem Gewinnfreibetrag kann, abhängig von den persönlichen Verhältnissen und künftigen Änderungen, ein Teil des Gewinns steuerfrei gestellt werden. Dies ist insbesondere für erfolgreiche Unternehmer:innen und Freiberufler:innen interessant, welche neben der attraktiven Fixverzinsung von der steuerlichen Optimierung profitieren können.

Eine Zeichnung hat dafür bis einschließlich 14. Februar 2025 zu erfolgen und ist ab 10.000 Euro möglich.

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IFA Investment Baumstadt Floridsdorf_Werndlgase 5&7_Visualisierung

IFA Investments in Wien und Salzburg

Aktuell ermöglicht IFA eine Beteiligung am Bauherrenmodell „Baumstadt 1“ in Wien-Floridsdorf, einem staatlich geförderten und steuerlich begünstigten Investment in geförderten Wohnbau. Neben der Rendite durch indexierte Mieteinnahmen profitieren Anleger:innen von der Sofortabschreibung der Werbungskosten und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug sowie von der auf 15 Jahre verkürzten Abschreibung (1/15 AfA) für Bau- und Nebenkosten. Wer jetzt zeichnet, profitiert davon bereits im Steuerjahr 2025. Auch am mittelfristigen IFA Prime Investment „V33“ in Salzburg ist aktuell noch eine Beteiligung möglich. Das fertiggestellte Salzburger Mixed-Use-Quartier mit Numa-Hotel, Gastronomie, Büros und gefördertem Wohnbau ist vollvermietet – Investor:innen profitieren somit bereits jetzt von laufenden Miet- und Pachteinnahmen.

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Wichtige Hinweise:
* Für weitere Informationen zu Gewinnfreibetrag und Pensionsrückstellung sowie ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kontaktieren Sie bitte Ihre Steuerberatung. Für die Geltendmachung von Gewinnfreibetrag und Pensionsrückstellung sind Anleihegläubiger:innen selbst verantwortlich und übernimmt die Emittentin dafür keine Gewähr. Diese Information dient ausschließlich Werbe- und Informationszwecken. Diese Information ist unverbindlich und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Anlageempfehlung dar und ersetzt keine Anlageberatung. Der Kauf oder die Zeichnung der IFA AG Nachhaltigkeitsanleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der FMA am 25.10.2024 gebilligten Prospekts, welches bei IFA Institut für Anlageberatung Aktiengesellschaft, Grillparzerstr. 18-20, 4020 Linz erhältlich und unter https://www.ifainvest.at/upload/images/projekte/53/Anleiheprospekt.pdf veröffentlicht wurde. Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Teilschuldverschreibungen zu verstehen. Trotz Zertifizierung (UZ 49) gibt die Emittentin keine Zusicherung dafür ab, dass die Verwendung oder Zuteilung der Erlöse aus der Anleihe für nachhaltige Zwecke ganz oder teilweise die Erwartungen oder Anforderungen gegenwärtiger oder zukünftiger Anleihegläubiger:innen hinsichtlich (zukünftiger) Anlagekriterien oder -richtlinien oder -wünschen betreffend nachhaltige Anleihen erfüllt. Weitere Informationen zu den Risiken, wie dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals und den Risiken im Zusammenhang mit Teilschuldverschreibungen, bei denen eine bestimmte Verwendung der Erlöse vorgesehen ist (z.B. „grüne“ oder „nachhaltige“ Anleihen), finden Sie unter Punkt B (Risikofaktoren) des Prospekts. Es wird empfohlen, das Prospekt zu lesen, bevor eine Anlageentscheidung für den Erwerb der Wertpapiere getroffen wird, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung vollends zu verstehen. Das Prospekt enthält detaillierte Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten. Soweit die IFA Invest GmbH Anträge in Bezug auf Finanzinstrumente annimmt und übermittelt, wird sie als vertraglich gebundener Vermittler und somit als Erfüllungsgehilfe auf Rechnung und unter Haftung der Omicron Investment Management GmbH, Opernring1/E520, 1010 Wien tätig. Vertragspartner des Kunden bezüglich der Wertpapierdienstleistung wird in diesem Fall ausschließlich die Omicron Investment Management GmbH.

 

 

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